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Bedingungen und Konditionen

Zuletzt aktualisiert: 22.11.2023

1. AKZEPTANZ DER BEDINGUNGEN

1.1. Zustimmung zu den Bedingungen:
Indem Sie auf die von United Claims Commission bereitgestellten Dienste zugreifen oder diese nutzen, bestätigen Sie
, dass Sie diese Bedingungen gelesen und verstanden haben und sich damit einverstanden erklären, an sie gebunden zu sein. Wenn Sie
im Namen einer juristischen Person nutzen, sichern Sie außerdem zu und gewährleisten, dass Sie
befugt sind, diese Bedingungen im Namen der juristischen Person zu akzeptieren, und in diesem Fall beziehen sich „Sie“ und „Ihr“
auf diese juristische Person.

1.2. Modifikationen:
United Claims Commission behält sich das Recht vor, die Dienste
oder diese Bedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit oder ohne Vorankündigung zu ändern, auszusetzen oder zu beenden. Alle Änderungen dieser Bedingungen werden mit der Veröffentlichung der überarbeiteten Version auf unserer Website
wirksam. Es liegt in Ihrer Verantwortung,
diese Bedingungen regelmäßig zu überprüfen, um über Aktualisierungen informiert zu sein. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste nach solchen Änderungen
gilt als Zustimmung zu den aktualisierten Bedingungen.

1.3. Benutzerberechtigung:
Die Dienste sind für Benutzer bestimmt, die mindestens 18 Jahre alt sind. Durch die Nutzung von
erklären und garantieren Sie, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind. Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, dürfen Sie
nur mit der Beteiligung und Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten nutzen.

2. DEFINITIONEN

2.1. Partnerprogramm:
Eine Marketingstrategie, bei der United Claims Commission Partner damit beauftragt, für
zu werben und den Verkehr zu den Produkten oder Dienstleistungen unserer Kunden zu lenken, und dafür eine Provision erhält.

2.2. Kundenportal:
Eine von United Claims Commission zur Verfügung gestellte Online-Plattform, auf der Kunden Berichte,
Analysen und andere relevante Informationen über die Leistung ihrer digitalen Marketing- und
Partnerprogramme abrufen können.

2.3. Umwandlung:
Eine vordefinierte Aktion, wie z.B. ein Verkauf oder ein Lead, der aus der Interaktion eines Nutzers mit den Werbemaßnahmen des
-Partners resultiert.

2.4. Dashboard:
Eine Schnittstelle innerhalb des Kundenportals, die Echtzeitdaten und Einblicke in die Leistung
von digitalen Marketingkampagnen und Partnerprogrammen bietet.

2.5. Rechte an geistigem Eigentum:
Alle Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse und alle anderen
Eigentumsrechte, die in einem Land oder einer Gerichtsbarkeit anerkannt sind, einschließlich der Anträge und
Registrierungen für die vorgenannten Rechte.

2.6. Service Level Agreement (SLA):
Eine separate Vereinbarung, die spezifische Leistungskennzahlen,
Betriebszeitgarantien und Support-Levels für die von United Claims Commission erbrachten Dienstleistungen festlegt.

2.7. Benutzerkonto:
Ein eindeutiges Konto, das von einem Kunden oder Partner erstellt wird, um auf die von
United Claims Commission angebotenen Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen.

2.8. Website:
Die von United Claims Commission betriebene Online-Plattform, zugänglich unter https://United Claims Commission/, auf der sich Kunden
und Partner anmelden können, um auf die Dienste zuzugreifen.

3. DIENSTLEISTUNGEN

3.1. Digitales Marketing

3.1.1. Umfang der Dienstleistungen:
Die digitalen Marketingdienste des Unternehmens umfassen eine umfassende Palette
von Strategien, die darauf zugeschnitten sind, die Online-Präsenz und Sichtbarkeit unserer Kunden zu verbessern. Dazu gehören
, aber nicht nur, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Social Media Marketing, Pay-per-Click (PPC)
Werbung, E-Mail-Marketing und die Erstellung von Inhalten. Das Unternehmen wendet die besten Praktiken der Branche an, um
Kundenwebsites für Suchmaschinen zu optimieren, ansprechende Social-Media-Kampagnen zu erstellen,
gezieltes E-Mail-Marketing durchzuführen und überzeugende Inhalte zu entwickeln, die bei der Zielgruppe Anklang finden.

3.1.2. Anpassungen:
Da wir die einzigartigen Bedürfnisse jedes Kunden kennen, werden unsere digitalen Marketingstrategien
auf der Grundlage einer gründlichen Analyse der Branche, des Zielmarktes und der Geschäftsziele des Kunden
angepasst. Regelmäßige Konsultationen mit unseren Kunden gewährleisten die Anpassung an die sich entwickelnden Geschäftsziele und
dynamischen Marktbedingungen.

3.1.3. Analysen und Berichte:
Das Unternehmen bietet seinen Kunden über das Kundenportal
Zugang zu detaillierten Analysen und Leistungsberichten. Diese Berichte bieten wertvolle Einblicke in die wichtigsten
Leistungsindikatoren, die Kampagneneffektivität und Bereiche mit Optimierungsbedarf.

3.2. Partner-Management

3.2.1. Programmentwicklung:
Das Unternehmen übernimmt eine proaktive Rolle bei der Erstellung und Entwicklung von
Partnerprogrammen für Kunden. Dazu gehören die Identifizierung und Anwerbung von Partnern,
die Erstellung von überzeugenden Werbematerialien und die Festlegung klarer Programmrichtlinien.

3.2.2. Partnerkommunikation:
Eine effektive Kommunikation mit den Partnern ist entscheidend für den Erfolg des Programms
. Das Unternehmen bietet regelmäßige Kommunikationskanäle, Updates, Werbematerialien
und Unterstützung, um sicherzustellen, dass die Partner gut gerüstet sind, um für die Angebote des
Kunden zu werben und die Besucherzahlen zu erhöhen.

3.2.3. Tracking und Attribution:
3.2.3. Nachverfolgung und Zurechnung: Die genaue Verfolgung von durch Partner generierten Konversionen ist von größter Bedeutung.
Das Unternehmen setzt robuste Tracking-Mechanismen ein, wie z.B. eindeutige Affiliate-Links und Conversion-Pixel
, um Conversions den richtigen Affiliates zuzuordnen. Dies gewährleistet eine faire Vergütung für
Partner und liefert den Kunden genaue Leistungskennzahlen.

3.3. Compliance

3.3.1. Rechtliche und ethische Standards:
Sowohl von Kunden als auch von Partnern wird erwartet, dass sie sich an alle
geltenden Gesetze und Vorschriften halten, die sich auf digitales Marketing und Partneraktivitäten beziehen. Dies
schließt die Einhaltung von Datenschutzgesetzen, Datenschutzbestimmungen und Anti-Spam-Gesetzen ein. Das Unternehmen
überwacht die Einhaltung aktiv und setzt sie durch, um ethische und rechtliche Standards zu wahren.

3.3.2. Politik-Updates:
In einem sich ständig weiterentwickelnden regulatorischen Umfeld verpflichtet sich das Unternehmen,
über Änderungen in den relevanten Gesetzen auf dem Laufenden zu halten und Kunden und Partner umgehend über alle notwendigen
Anpassungen zu informieren, um eine kontinuierliche Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

4. VERANTWORTLICHKEITEN DER KUNDEN

4.1. Genaue Informationen

4.1.1. Daten-Genauigkeit:
Kunden sind verpflichtet, dem Unternehmen genaue und aktuelle
Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die effektive Erbringung von Dienstleistungen erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem
Geschäftsdaten, Kontaktinformationen und andere relevante Daten. Alle Änderungen dieser Informationen
sollten umgehend mitgeteilt werden, um eine nahtlose Zusammenarbeit zu gewährleisten.

4.1.2. Zugangsdaten:
Die Kunden sind für die Geheimhaltung aller Zugangsdaten
wie Benutzernamen und Passwörter verantwortlich, die vom Unternehmen für den Zugang zum Kundenportal
oder anderen sicheren Plattformen bereitgestellt werden. Kunden müssen das Unternehmen unverzüglich über jeden unbefugten
Zugang oder Sicherheitsverstöße in Bezug auf ihr Konto informieren.

4.2. Bezahlung

4.2.1. Rechtzeitige Zahlungen:
Die Kunden verpflichten sich, die Dienstleistungen pünktlich zu bezahlen, wie in der
Dienstleistungsvereinbarung oder den Rechnungsstellungsbedingungen festgelegt. Jegliche Zahlungsverzögerungen können zur Aussetzung oder
Beendigung der Dienstleistungen führen. Der Zahlungsplan und die Zahlungsmodalitäten werden den Kunden klar mitgeteilt,
und das Unternehmen ist bereit, bei Bedarf angemessene Anpassungen zu besprechen.

4.2.2. Streitigkeiten bei der Rechnungsstellung:
Im Falle eines Abrechnungsstreits sollten Kunden das Unternehmen
umgehend schriftlich benachrichtigen und dabei Einzelheiten und Unterlagen angeben, die ihren Standpunkt belegen. Beide Parteien
verpflichten sich, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten, um solche Streitigkeiten zeitnah beizulegen.

4.3. Geistiges Eigentum

4.3.1. Inhalt des Kunden:
Die Kunden behalten das Eigentum an ihrem geistigen Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Logos, Marken und urheberrechtlich geschütztes Material, das dem Unternehmen zur Verwendung im digitalen
Marketing oder in Partnerprogrammen zur Verfügung gestellt wird. Das Unternehmen erhält eine begrenzte, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung dieses
geistigen Eigentums ausschließlich zum Zweck der Erbringung von Dienstleistungen.

4.3.2. Nutzungsberechtigungen:
Kunden erteilen dem Unternehmen die Erlaubnis, ihr geistiges Eigentum
im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen zu nutzen, zu vervielfältigen und darzustellen. Dies umfasst die Erstellung von
Marketingmaterialien, Werbeinhalten und allen anderen Assets, die für die Durchführung von
digitalen Marketing- und Affiliate-Kampagnen erforderlich sind.

5. VERANTWORTLICHKEITEN DER TOCHTERGESELLSCHAFTEN

5.1. Werbemaßnahmen

5.1.1. Ethische Werbung:
Die Partner verpflichten sich, Werbeaktivitäten auf ethische und
transparente Weise durchzuführen. Dazu gehört der Verzicht auf irreführende Praktiken, falsche
Werbung oder jegliche Aktivitäten, die den Ruf des Kunden oder des Unternehmens schädigen könnten. Die Partner
sollten sich bei allen Werbemaßnahmen an die besten Praktiken der Branche und an rechtliche Standards halten.

5.1.2. Einhaltung der Richtlinien:
Von den Partnern wird erwartet, dass sie sich an die Richtlinien und
Anweisungen halten, die vom Unternehmen und dem Kunden bereitgestellt werden. Dazu gehört die Einhaltung der Markenbotschaften, der
Werbebeschränkungen und aller anderen Spezifikationen, die in der Vereinbarung zum Partnerprogramm aufgeführt sind.
Die Nichteinhaltung kann zur Beendigung der Partnerbeziehung führen.

5.2. Nachverfolgung

5.2.1. Verwendung von Tracking Tools:
Die Partner müssen die Tracking-Links, Codes oder andere Tools
verwenden, die das Unternehmen für eine genaue Zuordnung der Konversionen zur Verfügung stellt. Die ordnungsgemäße Implementierung der Tracking-Mechanismen
stellt sicher, dass die Partner eine faire Vergütung für ihre Werbemaßnahmen erhalten und
ermöglicht es dem Unternehmen, seinen Kunden präzise Leistungskennzahlen zu liefern.

5.2.2. Testen und Prüfen:
Affiliates sind angehalten, Tracking-Links zu testen und ihre
Funktionalität zu überprüfen, um eine genaue Verfolgung sicherzustellen. Im Falle von Unstimmigkeiten sollten sich die Partner umgehend
mit dem Unternehmen in Verbindung setzen, um eine Lösung zu finden.

5.3. Zahlungen der Kommission

5.3.1. Verdienen Sie Provisionen:
Affiliates erhalten Provisionen auf der Grundlage der vereinbarten Bedingungen
, die in der Vereinbarung zum Affiliate-Programm dargelegt sind. Die Provisionen sind in der Regel an bestimmte Aktionen gebunden,
wie z.B. Verkäufe oder Leads, die durch die Werbeaktivitäten des Affiliates generiert werden. Das Unternehmen wird
eine klare Dokumentation der Provisionsstruktur zur Verfügung stellen.

5.3.2. Zahlungszeitplan:
Die Provisionen werden gemäß dem in der Partnervereinbarung festgelegten Zahlungsplan
an die Partner ausgezahlt. Es liegt in der Verantwortung des Partners, genaue
Zahlungsangaben zu machen, um eine rechtzeitige und genaue Vergütung zu gewährleisten.

5.4. Verhaltenskodex

5.4.1. Professionalität:
Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie sich professionell verhalten, wenn sie
den Kunden und das Unternehmen vertreten. Dazu gehört eine respektvolle Kommunikation sowohl mit dem Kunden
als auch mit den Teammitgliedern des Unternehmens. Alle Streitigkeiten oder Bedenken sollten über die entsprechenden
Kanäle auf konstruktive und professionelle Weise angesprochen werden.

5.4.2. Wettbewerbsverbotsvereinbarung:
Partner können Wettbewerbsverbotsvereinbarungen oder Beschränkungen unterliegen,
wie in der Partnerprogrammvereinbarung dargelegt. Es liegt in der Verantwortung der Partner,
sich mit solchen Beschränkungen vertraut zu machen und diese einzuhalten, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

6. PROVISIONEN UND ZAHLUNGEN

6.1. Zeitplan für Zahlungen

6.1.1. Transparente Vereinbarungen:
Das Unternehmen ist bestrebt, die Strukturen und Zahlungspläne der Provisionen
transparent zu halten. Die Partner erhalten eine klare und detaillierte Aufschlüsselung
wie die Provisionen berechnet werden, um ein gegenseitiges Verständnis des Vergütungsmodells zu gewährleisten. Alle
Aktualisierungen oder Änderungen an der Provisionsstruktur werden den Partnern rechtzeitig
mitgeteilt.

6.1.2. Häufigkeit der Zahlungen:
Die Provisionszahlungen erfolgen gemäß dem vereinbarten
Zeitplan, der in der Regel in der Vereinbarung zum Partnerprogramm aufgeführt ist. Die Häufigkeit kann variieren, aber
sieht in der Regel monatliche oder zweimonatliche Zahlungen vor. In Fällen, in denen ein bestimmter Schwellenwert
festgelegt ist, werden die Partner bezahlt, sobald der Schwellenwert erreicht ist.

6.2. Erstattungen

6.2.1. Anpassung für Erstattungen:
Im Falle von Produktrückgaben, Stornierungen oder Rückerstattungen können die
Provisionen im Zusammenhang mit diesen Transaktionen angepasst werden. Das Unternehmen behält sich das
Recht vor, den entsprechenden Betrag von zukünftigen Provisionszahlungen abzuziehen, um den geänderten
Transaktionsstatus widerzuspiegeln.

6.2.2. Benachrichtigung über Erstattungen:
Die Partner werden umgehend über alle Anpassungen ihrer
Provisionen aufgrund von Rückerstattungen informiert. Das Unternehmen bemüht sich um eine klare und rechtzeitige Kommunikation, um
Transparenz bei finanziellen Transaktionen zu gewährleisten.

6.3. Währung

6.3.1. Angegebene Währung:
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen alle Provisionszahlungen in der
Währung, die in der Vereinbarung zum Partnerprogramm angegeben ist. Partner sollten sich vergewissern, dass ihre
Zahlungsdetails, wie Bankkonten oder Zahlungsplattformen, die angegebene Währung unterstützen, um
mögliche Komplikationen zu vermeiden.

6.3.2. Wechselkurse:
Wenn Provisionen in einer anderen Währung als der
Landeswährung des Partners gezahlt werden, verwendet das Unternehmen die zum Zeitpunkt der Zahlung geltenden Wechselkurse. Alle Gebühren
die mit der Währungsumrechnung verbunden sind, gehen zu Lasten des Partners.

6.4. Streitigkeiten über Zahlungen

6.4.1. Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten:
Im Falle eines Streits über Provisionszahlungen werden
Partner aufgefordert, sich umgehend an das Unternehmen zu wenden. Das Unternehmen wird die Angelegenheit
nach Treu und Glauben untersuchen und dabei relevante Daten, Tracking-Informationen und alle vom Partner zur Verfügung gestellten
Unterlagen berücksichtigen.

6.4.2. Zeitrahmen für die Auflösung:
Das Unternehmen ist bestrebt, Zahlungsstreitigkeiten zeitnah zu lösen
. Die Partner werden während des gesamten Untersuchungsprozesses auf dem Laufenden gehalten, und das Unternehmen
wird sich in angemessener Weise um eine faire und einvernehmliche Lösung bemühen.

7. VERTRAULICHKEIT

7.1. Vertraulichkeit

7.1.1. Umfang der vertraulichen Informationen:
Sowohl das Unternehmen als auch der Kunde erkennen die
vertrauliche Natur der Informationen an, die im Laufe ihres Auftrags ausgetauscht werden. Dazu gehören unter anderem
Geschäftsstrategien, Geschäftsgeheimnisse, urheberrechtlich geschützte Technologien, finanzielle
Informationen und alle anderen nicht öffentlichen Informationen, die als vertraulich eingestuft werden.

7.1.2. Verpflichtungen der Parteien:
Das Unternehmen und der Kunde verpflichten sich, alle vertraulichen
Informationen mit äußerster Sorgfalt zu behandeln und diese Informationen nicht offenzulegen, zu vervielfältigen oder für einen anderen Zweck als die Erbringung von Dienstleistungen zu verwenden
oder wie von der offenlegenden
Partei ausdrücklich schriftlich gestattet.

7.2. Ausnahmen

7.2.1. Öffentlich zugängliche Informationen: Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit erstreckt sich nicht auf
Informationen, die ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich sind oder werden.
Informationen, die der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder die
unabhängig und ohne Bezugnahme auf die offengelegten Informationen entwickelt hat, sind ebenfalls von der
Geheimhaltungspflicht ausgenommen.

7.2.2. Gesetzliche Anforderungen: Wenn die empfangende Partei aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder eines Gerichtsbeschlusses
verpflichtet ist, vertrauliche Informationen offenzulegen, muss die empfangende Partei die offenlegende Partei
unverzüglich benachrichtigen, sofern dies rechtlich zulässig ist, damit die offenlegende Partei eine Schutzanordnung
beantragen oder andere geeignete Maßnahmen ergreifen kann.

7.3. Dauer der Vertraulichkeitsverpflichtungen

7.3.1. Fortgesetzte Verpflichtungen:
Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten für die Dauer des
Auftrags und für einen Zeitraum von [bestimmte Dauer] nach Beendigung des Auftrags
zwischen dem Unternehmen und dem Kunden.

7.3.2. Rückgabe oder Vernichtung von Informationen: Nach Beendigung des Auftrags oder auf schriftliche Aufforderung der
offenlegenden Partei gibt die empfangende Partei alle vertraulichen Informationen, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, unverzüglich zurück oder vernichtet sie nach Wahl der offenlegenden
Partei.

7.4. Verpflichtungen von Arbeitnehmern und Drittparteien

7.4.1. Sensibilisierung der Mitarbeiter:
Das Unternehmen stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und Vertreter die in diesen Bedingungen dargelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen kennen und an
gebunden sind. Dazu gehört auch, dass sie angemessene Maßnahmen
ergreifen, um den unbefugten Zugriff auf oder die Offenlegung von vertraulichen Informationen zu verhindern.

7.4.2. Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Drittparteien:
Wenn das Unternehmen Dritte oder
Unterauftragnehmer mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt, verlangt das Unternehmen von diesen Dritten die Unterzeichnung von
Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Verpflichtungen, die mit den hier dargelegten übereinstimmen.

8. KÜNDIGUNG

8.1. Beendigung aus Gründen der Bequemlichkeit

8.1.1. Benachrichtigungsanforderungen:
Jede Partei kann den Dienstleistungsvertrag aus wichtigem Grund kündigen, indem
die andere Partei mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich davon in Kenntnis setzt. Diese Kündigungsfrist ermöglicht
einen reibungslosen Übergang und die ordnungsgemäße Beendigung der laufenden Dienste.

8.1.2. Ausstehende Verpflichtungen:
Im Falle einer Kündigung aus Kulanz bleiben beide Parteien
verpflichtet, alle ausstehenden vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, die bis zum Datum der
Kündigung aufgelaufen sind. Dazu gehören unter anderem Zahlungsverpflichtungen und die Fertigstellung laufender
Projekte oder Leistungen.

8.2. Beendigung wegen Verstoßes

8.2.1. Sofortige Beendigung:
Jede Partei behält sich das Recht vor, die Dienstleistungsvereinbarung
im Falle eines wesentlichen Verstoßes durch die andere Partei sofort zu kündigen. Ein wesentlicher Verstoß umfasst unter anderem
das Versäumnis, Zahlungen pünktlich zu leisten, eine Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtungen oder eine
erhebliche Nichterbringung von Dienstleistungen wie vereinbart.

8.2.2. Benachrichtigung über einen Verstoß:
Vor der Kündigung wegen Vertragsverletzung muss die nicht verletzende Partei die verletzende Partei schriftlich unter
über die Art der Verletzung und einen angemessenen Zeitrahmen
für die Heilung informieren. Wird der Verstoß nicht innerhalb des festgelegten Zeitrahmens behoben, kann die nicht verletzende Partei
mit der Kündigung fortfahren.

8.3. Auswirkungen der Beendigung

8.3.1. Kundenzugang und Daten:
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses behält der Kunde den Zugang zum Kundenportal
für einen angemessenen Zeitraum, um alle Daten, Berichte oder Informationen, die er für seine Unterlagen benötigt, abzurufen. Das Unternehmen
wird bei der Erleichterung des geordneten Übergangs von digitalen Vermögenswerten oder Daten auf den Kunden
oder einen designierten Nachfolger kooperieren.

8.3.2. Partnerschaften:
Im Falle einer Kündigung informiert das Unternehmen die Partner rechtzeitig über
und, falls zutreffend, über Einzelheiten zu ausstehenden Provisionszahlungen.
Die Partner erhalten die Möglichkeit, die notwendigen Informationen und Vermögenswerte für den Übergang von
abzurufen.

8.4. Überleben der Begriffe

8.4.1. Überlebenswichtige Bestimmungen:
Die Beendigung der Dienstleistungsvereinbarung hat keinen Einfluss auf das Fortbestehen der Bestimmungen von
in Bezug auf Vertraulichkeit, geistiges Eigentum, Zahlungsverpflichtungen und alle anderen Bestimmungen von
, die ausdrücklich für den Fall einer Beendigung gelten.

9. HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

9.1. Keine Garantien

9.1.1. Leistungserwartungen:
Das Unternehmen ist bestrebt, qualitativ hochwertige digitale
Marketing- und Affiliate-Management-Dienstleistungen zu erbringen, kann jedoch keine bestimmten Ergebnisse oder Resultate garantieren. Die
Effektivität von digitalen Marketingkampagnen und Partnerprogrammen kann von verschiedenen
externen Faktoren, Marktbedingungen und sich entwickelnden Branchentrends beeinflusst werden.

9.1.2. Unvorhergesehene Umstände:
Das Unternehmen haftet nicht für Faktoren, die außerhalb der Kontrolle von
liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen der Algorithmen von Suchmaschinen, Nachfrageschwankungen auf dem Markt
oder unvorhergesehene Ereignisse, die sich auf die Gesamteffektivität der angebotenen Dienste auswirken.

9.2. Dienstleistungen von Drittanbietern

9.2.1. Plattformen von Drittanbietern:
Das Unternehmen kann bei der Erbringung seiner Dienstleistungen
Dienstleistungen, Tools oder Plattformen Dritter nutzen. Obwohl das Unternehmen angemessene Schritte unternimmt, um seriöse und
zuverlässige Drittanbieter auszuwählen, kann es nicht für die Handlungen, Leistungen oder
Zuverlässigkeit dieser externen Unternehmen verantwortlich gemacht werden.

9.2.2. Einschränkung der Haftung:
Die Haftung des Unternehmens ist auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt.
und Kunden und Partner erkennen an, dass die Nutzung von Diensten Dritter den Bestimmungen
und Bedingungen der jeweiligen Anbieter unterliegt.

9.3. Datensicherheit und Datenschutz

9.3.1. Sicherheitsmaßnahmen:
Das Unternehmen wendet branchenübliche Sicherheitsmaßnahmen an, um die Daten von
Kunden und Partnern zu schützen. Das Unternehmen kann jedoch nicht für die absolute Sicherheit der Daten garantieren, und
Kunden und Partner werden aufgefordert, ihre eigenen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, wie z.B. die Verwendung sicherer Passwörter
und die Wahrung der Vertraulichkeit von Zugangsdaten.

9.3.2. Einhaltung des Datenschutzes:
Während sich das Unternehmen zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
verpflichtet hat, sind Kunden und Partner dafür verantwortlich, dass sie die
geltenden Gesetze und Bestimmungen einhalten. Dazu gehört auch die Einholung der notwendigen Zustimmungen für die Datenerfassung und
Verarbeitung.

9.4. Änderungen an Dienstleistungen

9.4.1. Service Modifikationen:
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen an seinen Diensten,
einschließlich Funktionen, Funktionalitäten und Tools, vorzunehmen. Kunden und Partner werden von
über wesentliche Änderungen informiert, aber das Unternehmen ist nicht verpflichtet, bestimmte Funktionen des Dienstes
beizubehalten.

9.4.2. Kontinuierliche Verbesserung:
Änderungen an den Diensten können vorgenommen werden, um die Leistung und Sicherheit zu verbessern oder
an die sich entwickelnden Industriestandards anzupassen. Das Unternehmen unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die Unterbrechung von
zu minimieren und einen reibungslosen Übergang während der Serviceänderungen zu gewährleisten.

9.5. Professionelle Beratung

9.5.1. Konsultation mit Experten:
Die vom Unternehmen bereitgestellten Informationen, sei es durch
Konsultationen, Berichte oder andere Mittel, sind kein Ersatz für professionelle Beratung. Kunden und
verbundenen Unternehmen wird empfohlen, sich von qualifizierten Fachleuten in Bereichen wie Recht,
Finanzen oder Marketing beraten zu lassen, um ihre speziellen Bedürfnisse und Umstände zu berücksichtigen.

9.5.2. Einschränkung der Haftung:
Die Gesellschaft haftet nicht für Entscheidungen oder Handlungen, die
von Kunden oder verbundenen Unternehmen allein auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen getroffen werden, und empfiehlt dringend, bei Bedarf professionellen Rat einzuholen
.

10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

10.1. Umfang der Einschränkung

10.1.1. Art der Haftung:
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von
für direkte, indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die sich aus der Erbringung von Dienstleistungen ergeben oder
damit in Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob es sich um einen Vertrag, eine unerlaubte Handlung oder eine andere Handlung handelt, ausdrücklich beschränkt.

10.1.2. Finanzielle Begrenzung:
In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung des Unternehmens den Gesamtbetrag
, den der Kunde oder das verbundene Unternehmen in den zwölf Monaten vor dem Datum der Forderung an das Unternehmen für die spezifischen Dienstleistungen gezahlt hat, die zu
geführt haben.

10.2. Ausschlüsse von der Haftung

10.2.1. Ereignisse höherer Gewalt:
Das Unternehmen haftet nicht für die Nichterfüllung seiner
Verpflichtungen im Rahmen dieser Bedingungen, wenn diese Nichterfüllung auf Ereignisse zurückzuführen ist, die sich seiner Kontrolle entziehen,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Streiks oder andere
Arbeitskämpfe.

10.2.2. Klagen von Dritten:
Das Unternehmen haftet nicht für die Handlungen oder Unterlassungen von Dritten
, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Handlungen von verbundenen Unternehmen, Drittanbietern oder
anderen externen Einrichtungen.

10.3. Übernahme von Risiken

10.3.1. Anerkenntnis der Risiken:
Kunden und Partner erkennen die inhärenten Risiken an, die
mit digitalen Marketing- und Partnerverwaltungsdiensten verbunden sind. Dazu gehören die Unvorhersehbarkeit der
Marktdynamik, Veränderungen im Verbraucherverhalten und die möglichen Auswirkungen externer Faktoren, die sich der Kontrolle des Unternehmens
entziehen.

10.3.2. Risikominderung:
Während das Unternehmen bestrebt ist, die Risiken durch bewährte Praktiken und
sorgfältige Bemühungen zu minimieren, übernehmen Kunden und Partner die Risiken, die mit der Art der erbrachten Dienstleistungen
verbunden sind.

11. GELTENDES RECHT

11.1. Anwendbares Recht

11.1.1. Gerichtsstand: Diese Bedingungen und alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen ergeben, unterliegen
den Gesetzen von [Gerichtsstand] und sind entsprechend auszulegen. Alle Klagen oder
Verfahren im Zusammenhang mit diesen Bedingungen sind ausschließlich vor den Gerichten von [Gerichtsstand] anhängig zu machen.

11.1.2. Zustimmung zur Gerichtsbarkeit:
Durch die Nutzung der Dienste des Unternehmens erklären sich Kunden und Partner damit einverstanden, dass
die persönliche Zuständigkeit der Gerichte in [Gerichtsbarkeit] für alle rechtlichen Schritte, die sich aus diesen Bedingungen ergeben oder
betreffen, übernimmt.

11.2. Beilegung von Streitigkeiten

11.2.1. Alternative Streitbeilegung:
Im Falle eines Rechtsstreits, der sich aus diesen Bedingungen oder in Verbindung mit
ergibt, verpflichten sich beide Parteien, zu versuchen, den Streit gütlich durch Mediation oder
andere alternative Streitbeilegungsmechanismen beizulegen, bevor sie rechtliche Schritte einleiten.

12. ÄNDERUNGEN

12.1. Benachrichtigung über Änderungen

12.1.1. Recht auf Änderung:
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu aktualisieren oder zu ändern.
Änderungen können vorgenommen werden, um Änderungen bei den Dienstleistungen widerzuspiegeln, gesetzliche oder behördliche Anforderungen zu erfüllen oder
aus anderen geschäftsbezogenen Gründen. Das Unternehmen wird sich in angemessener Weise bemühen,
über wesentliche Änderungen zu informieren.

12.1.2. Benachrichtigungsmethode:
Änderungen können per E-Mail, über
im Kundenportal oder auf andere angemessene Weise bekannt gegeben werden. Kunden und Partner sind dafür verantwortlich,
regelmäßig zu überprüfen, um über alle Änderungen informiert zu sein.

12.2. Akzeptanz von Kunden und Partnern

12.2.1. Annahme von Änderungsanträgen:
Die fortgesetzte Nutzung der Dienste des Unternehmens nach der Benachrichtigung
über Änderungen gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen. Wenn Kunden oder Partner nicht
den geänderten Bedingungen zustimmen, haben sie das Recht, ihre Zusammenarbeit mit dem Unternehmen gemäß den in diesen Bedingungen beschriebenen Kündigungsbestimmungen zu beenden
.

13. KONTAKTINFORMATIONEN

13.1. Kommunikationskanäle

13.1.1. Primärer Kontakt:
Für alle Anfragen, Bedenken oder Mitteilungen im Zusammenhang mit diesen Bedingungen werden
Kunden und Partner aufgefordert, sich an die vom Unternehmen benannte Kontaktstelle zu wenden. Diese
Informationen werden über das Kundenportal, die offiziellen Mitteilungen oder andere festgelegte
Kanäle bereitgestellt.

13.1.2. Bestimmte E-Mail:
Anfragen im Zusammenhang mit diesen Bedingungen können auch an die vom Unternehmen angegebene E-Mail-Adresse
für Rechts- und Compliance-Angelegenheiten gerichtet werden, und zwar an info@United Claims Commission.

13.2. Änderung von Kontaktinformationen

13.2.1. Kunden-Updates:
Die Kunden sind dafür verantwortlich, ihre Kontaktinformationen auf
im Kundenportal auf dem neuesten Stand zu halten oder die Firma umgehend über Änderungen zu informieren. Die Firma
ist nicht verantwortlich für Kommunikationsprobleme, die durch veraltete Kontaktdaten entstehen.

13.2.2. Affiliate Updates:
Verbundene Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Kontaktinformationen, insbesondere die E-Mail-Adressen
, aktuell sind, um wichtige Benachrichtigungen und Aktualisierungen bezüglich ihres Engagements bei
zu erhalten.

Wenn Sie Fragen zu diesen Bedingungen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter info@United Claims Commission.

Vielen Dank, dass Sie sich für United Claims Commission entschieden haben. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Partnerschaft.